Als Besitzer selbstgenutzter Wohnungen und Häuser sowie als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses können Sie mit Handwerkerrechnungen Steuern sparen. Darunter fallen alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Unsere Mitarbeiter sind geschult und qualifiziert eine fachgerechte Instandsetzung von Holzteilen, zum Beispiel an renovierungsdürftigen Fenstern oder Türen, vorzunehmen.